Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen?
Seit dem 1. April 2012 können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse mit deutschen Berufsabschlüssen verglichen werden, um eine teilweise oder vollständige Anerkennung zu erreichen. Die Zuständigkeit der Anerkennungsverfahren liegt bei den zuständigen Stellen wie Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, die für die entsprechende Berufsgruppe zuständig sind. Werden Unterschiede zwischen in- und ausländischen Berufsabschlüssen festgestellt, können diese durch Weiterbildungen oder andere Ausgleichsmaßnahmen beseitigt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet auf seiner Website einen Überblick über Voraussetzungen, Vorgehensweise, Kosten und Dauer des Verfahrens. Wenn die Frage auftaucht, wer für was zuständig ist, hilft die Plattform www.anerkennung-in-deutschland.de weiter.
In Berlin berät das IQ Netwerk Berlin mit einer mehrsprachigen Beratungshotline zu Fragen der Anerkennung, oder Sie wenden sich direkt an die zuständige Stelle.