Wer profitiert vom Chancen- Aufenthatsgesetz und unter welchen Voraussetzungen?
Wer profitiert vom Chancen- Aufenthaltsgesetz?
Wer im Besitz einer Duldung ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthalserlaubnis auf Grundlage des sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Sobald die beantragte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, müssen in einem Zeitraum von max. 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden.
Welche Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts gilt es zu erfüllen?
- Sie müssen am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.
- Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.
- Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
- Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein.
- Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.
Welche Vorausstzungen müssen Sie in den 18 Monaten erreicht werden, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?
- Sie müssen hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen.
- Sie müssen die überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen.
- Sie müssen Ihre Identität klären.
Wo beantrage ich einen Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen- Aufenthaltsrecht?
- Online unter: https://service.berlin.de/dienstleistung/349935/
Details unter: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-zum-chancen-aufenthaltsrecht/