Was ist die Ausbildungsduldung bzw. 3+2-Regelung?

Diese spezielle Duldung wird dem Geflüchteten für die Dauer einer Berufsausbildung ausgestellt. Nach Abschluss der Ausbildung besteht ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre, wenn ein Arbeitsvertrag im Ausbildungsberuf vorliegt. Die Erteilung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel die Vorlage eines Passes.

Bei Abbruch oder Nichtbetreiben der Ausbildung besteht eine Meldepflicht des Ausbildungsbetriebs, innerhalb von einer Woche die Ausländerbehörde zu informieren (§ 60a Abs. 2 S. 7 und 8 AufenthG).

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite des Landesamtes für Einwanderung.