Verringert der Arbeitsverdienst Leistungen gestatteter und geduldeter Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Ja. Der Arbeitsverdienst wird abzüglich möglicher Freibeträge auf die Leistungen angerechnet, die sich aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben. Nähere Informationen erteilt das zuständige Sozialamt. Ein Anspruch auf Förderung im Rahmen einer Ausbildung kann auf diese Weise auch zum Wegfall der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führen. Hier sollte geprüft werden, welche andere Leistungen zustehen (Berufsausbildungsbeihilfe BAB, Wohngeld etc.).