Was ist eine Beschäftigungsduldung?
Seit dem 1. März 2024 gelten neue Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG.
Dazu sind vielfältige Anforderungen vonnöten, u.a.: Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein, die regelmäßige Arbeitszeit musste mindestens 20 Stunden pro Woche betragen und seit mindestens 18 Monaten andauern. Die weiteren Vorausstzungen lauten:
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Stichtagsregelung: Einreise bis zum 31.12.2022
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Identität muss bis zur Antragstellung oder spätestens zum 31.12.2024 geklärt sein bzw. alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung müssen ergriffen worden sein
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seit mind. 12 Monaten im Besitz einer Duldung
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seit mind. 12 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 20 Stunden
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seit mind. 12 Monaten Sicherung des Lebensunterhalts
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Deutschkenntnisse mind. Niveau A2
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am Integrationskurs teilgenommen bei Teilnahmepflicht
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Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder muss nachgewiesen werden
Einzelheiten dazu finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Einwanderung oder Sie lassen sich von uns beraten.