Darf eine andere Tätigkeit als die von der Ausländerbehörde genehmigte Tätigkeit ausgeübt werden oder der Arbeitsort gewechselt werden?

Ist die Beschäftigungserlaubnis auf eine Region beschränkt, muss der Wechsel in eine andere Region von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Gleiches gilt für eine andere als die von der Ausländerbehörde genehmigte Tätigkeit.