Was ist eine Beschäftigungsduldung?

Seit dem 1. März 2024 gelten neue Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
Dazu sind vielfältige Anforderungen vonnöten, u.a.: Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein, die regelmäßige Arbeitszeit musste mindestens 20 Stunden pro Woche betragen und seit mindestens 18 Monaten andauern. Die weiteren Vorausstzungen lauten:

  • Stichtagsregelung: Einreise bis zum 31.12.2022

  • Identität muss bis zur Antragstellung oder spätestens zum 31.12.2024 geklärt sein bzw. alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung müssen ergriffen worden sein 

  • seit mind. 12 Monaten im Besitz einer Duldung

  • seit mind. 12 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 20 Stunden

  • seit mind. 12 Monaten Sicherung des Lebensunterhalts

  • Deutschkenntnisse mind. Niveau A2

  • am Integrationskurs teilgenommen bei Teilnahmepflicht

  • Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder muss nachgewiesen werden

Einzelheiten dazu finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Einwanderung oder Sie lassen sich von uns beraten.