Was ist die Ausbildungsduldung bzw. 3+2-Regelung?

Diese spezielle Duldung wird Menschen mit Fluchthintergrund für die Dauer einer Berufsausbildung auf Grundlage von § 60c AufenthG erteilt. Nach Abschluss der Ausbildung besteht ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre, wenn ein Arbeitsvertrag im Ausbildungsberuf vorliegt. Die Erteilung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel die Vorlage eines Passes.

Bei Abbruch oder Nichtbetreiben der Ausbildung besteht eine Meldepflicht des Ausbildungsbetriebs, innerhalb von einer Woche die Ausländerbehörde zu informieren.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite des Landesamtes für Einwanderung.

Neu ab dem 01.04.2024: Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für Menschen mit Duldungsstatus nach § 16g AufenthG:

Zusätzlich zur Ausbildungsduldung können Menschen mit einer Duldung auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür sind gestalten sich wie bei einer Ausbildungsduldung, jedoch muss zusätzlich der Lebensunterhalt vollständig gesichert sein. Eine ergänzende Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist jedoch unschädlich.