Ukrainekrise: Informationen für Betriebe und Deutschlernangebote für Ukrainer*innen

22. November 2022

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine dauert weiter an. Auf der anderen Seite beschäftigen Berliner Unternehmen zunehmend Menschen, die aus der Ukraine geflohend sind und unterstützen die Menschen somit bei der beruflichen Integration. Damit die berufliche Integration gelingen kann, haben wir für Sie auf dden folgenden Seiten  spezifische Informationen für das Land Berlin gesammelt:

 

1. Registrierung beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheit (LAF): 
Beim Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel erfolgt zunächst eine Registrierung als Kriegsflüchtling in Deutschland und eine anschließende Verteilung auf die Bundesländer.
Sobald die Registrierung beim LAF erfolgt ist und gesetzt dem Fall dass eine Verteilung auf Berlin erfolgt ist, können Leistungen nach AsylbLG beim Berliner Sozialamt beantragt werden. Hier finden Sie Informationen zur Anreise, Unterbringung und Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine.

  • Auf der Webseite des Flüchtlingsrats Berlin finden sie weitere Informationen zur Registrierung und zur Vorlagen zur Beantragung von Sozialleistungen.
     

2. Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach §24 beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Nach einer Registrierung beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheit (LAF) kann beim Landesamt für Einwanderung (LEA) ein Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis und einer entsprechenden Zuweisung auf das Land Berlin  - oder bei gewährleisteter dauerhafter Unterbringung in Berlin (neu bei Einreise bis zum 01.06.2022 möglich) - kann beim LEA zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine gestellt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Geflüchtete ein Aufenthaltstatus mit entsprechender Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Sie hier.

  • Ab dem 01.06.2022 wechseln Geflüchtete Menschen nach der Erteilung einer Aufenthaltserlaubsnis hinsichtlich des Leistungsbezuges vom AsylbLG zum SGB II bzw. SGB XII, wodurch auch die Zuständigkeit vom Sozialamt zum Jobcenter wechselt. Je nach konkreter Situation ergeben sich hierbei unterschiedliche Konstellationen, die Sie auf der Webseite von Berlin-Hilft nachlesen können.
     

3. Deutschlernangebote für Geflüchtete aus der Ukraine
Sprachqualifikation ist ein entscheidender Schlüssel zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Weiter unten finden Sie eine Zusammenstellung an kostenlosen Deutschlern-Angeboten. Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits eine Beschäftigung aufgenommen haben, können zudem am kostenlosen Deutschkursangebot vom ARRIVO Servicebüro teilnehmen
 

4. Stellenangebote für Ukrainer*innen
Nicht zuletzt können Sie als Unternehmen Ihre Bereitschaft zur Beschäftigung von Geflüchteten bei uns hinterlegen. Außerdem können Sie Ihr Stellenangebot in der Jobbörse jobaidukraine.com einstellen.

 

Wir halten Sie an dieser Stelle über mögliche Änderungen informiert!